Espace F ist ab sofort als Beta-Version online. Mehr Infos zur Plattform. News abonnieren.

Espace F


Bund übernimmt Vorbildrolle bei beruflicher Integration von Menschen mit Behinderungen

Die Bundesverwaltung will Menschen mit Behinderungen beschäftigen und eingliedern. Damit sie ihre Vorbildrolle als Arbeitgeberin wahrnehmen kann, hat der Bundesrat entsprechende Vorgaben beschlossen.

Die Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen sind wichtige und integrale Bestandteile der Bundespersonal­politik. Der Bundesrat hat in der Personalstrategie 2011-2015  Massnahmen definiert, die er nun mit seinen Vorgaben umsetzt.

Die Bundesverwaltung trifft die erforderlichen Massnahmen, um das berufliche Umfeld an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Behinderungen anzupassen. Dazu gehört der Zugang zu gemeinsam genutzten Räumen am Arbeitsplatz, aber auch Beratung, Koordination und Information. Die Departemente bezeichnen Integrationsbeauftragte. Diese sind erste Ansprechstelle für die Direktionen und Personaldienste bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.

Sollwert und Anreizsystem
Der Bundesrat hat für die Bundesverwaltung einen Sollwert für die Integration von behinderten Menschen festgelegt. Der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen muss bis 2015 zwischen einem und zwei Prozent betragen. Er nimmt damit seine Vorbildrolle als Arbeitgeber wahr. Während Arbeitsversuchen und stufenweiser Reintegration sowie zur Kompensation allfälliger Leistungseinbussen erhalten Verwaltungseinheiten über ein Anreizsystem Förderprämien und Lohnzuschüsse. Der Bundesverwaltung stehen hierzu jährlich 12 Millionen Franken zur Verfügung. Die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung, die diesen Kredit bewirtschaftet, berät und unterstützt zudem im Einzelfall die Direktionen, Kader, Personaldienste sowie Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Integrationsprozesse.

Mit diesem Massnahmenpaket fördert die Bundesverwaltung, wie in der aktuellen IV-Revision gefordert, einerseits die Reintegration von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden. Andererseits sollen auch Menschen mit Behinderungen, die noch nicht beim Bund tätig sind, vermehrt integriert werden.

Weitersagen

Ähnliche News